Ihr Physioteam bei akuten und chronischen Beschwerden
Bei weiteren Fragen zur Kostenübernahme, setzen Sie sich gerne mit uns in Kontakt.
Bei weiteren Fragen zur Kostenübernahme, setzen Sie sich gerne mit uns in Kontakt.
Private Krankenversicherungen
Private Krankenversicherungen übernehmen je nach Vertrag physiotherapeutische Leistungen wenn diese vom Arzt verordnet und medizinisch notwendig sind.
Heilpraktikerleistungen werden je nach Vertrag von vielen Privaten Krankenversicherungen erstattet. Hierbei ist keine Verordnung erforderlich
Die Behandlungskosten teilen wir Ihnen gerne vorab mit.
Heilpraktikerleistungen
Unsere Tätigkeit als Heilpraktiker für Physiotherapie rechnen wir nach der
(GebüH) Gebührenordnung Heilpraktiker ab.
Die Behandlungskosten teilen wir Ihnen gerne mit.
Gesetzliche Krankenkassen
Wir führen Behandlungen für die gesetzlichen Krankenkassen durch.
Hierfür ist eine gültige Heilmittelverordnung (Rezept) von einem Kassenarzt erforderlich.
Wir arbeiten mit allen Krankenkassen zusammen.
Berufsgenossenschaften
Wir führen Behandlungen für die Berufsgenossenschaften durch.
Hierfür ist eine gültige Heilmittelverordnung (Rezept) von einem BG zugelassenem Arzt erforderlich.
Wir arbeiten mit allen Berufsgenossenschaften zusammen.